Donnerstag, 12. Januar 2012

Schlüssel verloren - Schadensersatz?

Eine Versicherung weist in kurzen Worten auf die Rechtslage hin, wenn Mieter Schlüssel verlieren und der Vermieter Schadensersatz für neue Schlüssel oder Schließanlage fordert.

Eine Schadensersatzpflicht des Mieters hängt davon ab, ob er sorgfältig mit dem Schlüssel umgegangen ist und ob eine Missbrauchsgefahr droht. Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnungsschlüssel sorgsam aufzubewahren und vor Verlust zu schützen. Sie dürfen deshalb nicht an leicht zugänglichen Orten oder gut sichtbar liegen gelassen werden (z.B. unter Fußmatte, im Briefkasten oder Blumenkübel). Kommt der Schlüssel deswegen abhanden besteht eine Schadensersatzpflicht. Wird der Schlüssel jedoch gestohlen, scheiden Ersatzansprüche aus. Der Mieter muss jedoch die ihn entlastenden Umstände darlegen und beweisen.

Der Schadensersatz kann sich auf die Kosten des Ersatzes des Schlüssels beziehen oder aber auch die Kosten für den Austausch einer Schließanlage. Letzters kann der Vermieter vornehmen, wenn unklar ist, wo der Schlüssel geblieben ist.

Der Vermieter hat eine Warnpflicht. Er muss dafür sorgen, dass der Mieter weiß, welche Folgen der Verlust eines Schlüssels haben kann.

Sonntag, 8. Januar 2012

Lügen beim Einzug?

Viele Vermieter wollen vor einer Zusage an einen Mieter viele Fragen beantwortet haben. Doch nicht jede Frage ist zulässig. Wann ist eine Frage zulässig und wie reagiere ich als Mietinteressent auf eine unzulässige Frage. Eine Übersicht gibt ein artikel auf stern.de.

Donnerstag, 5. Januar 2012

150 Kaninchen in der Wohnung

Kaninchen als Haustiere in einer Wohnung sind sicherlich akzeptabel - aber gleich 150 Stück davon. Das ist wohl grenzwertig.

Das Ordnungsamt einer Kommune ging Hinweisen von Nachbarn nach und erkannte schon durch einen Blick durchs Fenster, dass die Räume verdreckt und verwahrlost waren. Es ordnete unverzüglich die Zwangsräumung der Wohnung an, nachdem der Bewohner eine "Hygienebegehung" verweigerte.

Eineinhalb Tage desinfizierten fünf Angestellte einer Entrümpelungsfirma die Wohnung. Sie entsorgten Unmengen an Kot und das verdreckte Mobiliar.

Der Bewohner war mit der Zwangsräumung nicht einverstanden und begehrte unter anderem Schadensersatz für seine "Wertsachen". Das Verwaltungsgericht hielt die Zwangsräumung jedoch für rechtmäßig - wie spiegel.de meldete.