Donnerstag, 7. November 2013

Räumungsklage als Vordruck

Da geht die Klageerhebung doch von selbst, oder?

Dennoch ist zu warnen. So einfach die Erhebung einer Klage mittels Vordruck ist, so kann das weitere Verfahren einige "Untiefen" in sich bergen.

wenn nicht weiß gestrichen wird

Das leidliche Thema Schönheitsreparaturen verbunden mit der Problematik der Renovierung bei Rückgabe der Mietwohnung beschäftigt die Gerichte weiterhin.

Nun hat der Bundesgerichtshof wieder eine Entscheidung getroffen. Hiernach gilt, wer in kräftigen bunten Farben Wände und Decken als Mieter gestrichen hat, muss diese in einer neutralen Farbgebung wieder zurückgeben. Das Kriterium des Gerichtes richtet sich danach, ob die Wohnung im übergebenen Zustand von Mietinteressenten akzeptiert wird oder nicht. Bei kräftoger Farbgebung sei dies nicht der Fall.

BGH, Pressemitteilung 183/13 bzw. Urteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 416/12