Anwalt aus Chemnitz berichtet über wissenswertes und kurzweiliges aus dem Mietrecht
Freitag, 14. Januar 2011
Betriebskostenabrechnungen können korrigiert werden ...
...und wenn die Korrektur noch innerhalb der Jahresfrist (nach Ablauf der Abrechnungsperiode) erfolgt, steht auch eine frühere Guthabenauszahlung einer Nachforderung durch den Vermieter nicht im Weg. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 12. Januar 2011 – VIII ZR 296/09.
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