Anwalt Mietrecht Chemnitz
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Donnerstag, 3. März 2011
Mieterhöhung nach unangekündigter Modernisierung
Der
Bundesgerichtshof (2. März 2011 – VIII ZR 164/10)
hat entschieden, dass eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, die ohne eine vorherige Ankündigung vorgenommen wurden, zulässig ist.
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