Donnerstag, 3. März 2011

Mieterhöhung nach unangekündigter Modernisierung

Der Bundesgerichtshof (2. März 2011 – VIII ZR 164/10) hat entschieden, dass eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, die ohne eine vorherige Ankündigung vorgenommen wurden, zulässig ist.

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