Montag, 31. Oktober 2011

wenn dem Mieter nicht warm ums Herz wird

... und es an einer defekten oder veralteten Heizungsanlage liegt, sollte der Mieter den Vermieter zur raschen Mängelbeseitigung auffordern und die Miete mindern.

Was dabei zu beachten ist zeigt unter anderem der Artikel auf handelsblatt.com.

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