Das Kabinett der Bundesregierung plant umfangreiche Änderungen im Mietrecht und hat diesbezüglich ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht.
Das neue Mietrecht soll nach der Pressemitteilung des BMJ vom 23.05.2012 (nebst Gesetzesentwurf) Anreize zur energetischen Sanierung schaffen, Abhilfe gegen das sog. Mietnomadentum und den Mieterschutz bei der Umwandlung von Miete in Eigentum stärken. Der Gesetzesentwurf betrifft vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
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