Einem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren
gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht
hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte
den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der
Wohnung weniger zu rauchen.
Die Kündigung hält der Amtsrichter laut Meldung auf lto.de angesichts "der veränderten
Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein
Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher
zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters.
Ergänzung vom 10.07.2013: Das Landgericht Düsseldorf gewährt dem Mieter auf seine Beschwerde hin doch noch Prozesskostenhilfe. Nun läuft das eigentliche Hauptsacheverfahren.
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