Nachdem der Bundesgerichtshof entschied, dass DSL- bzw. Internetlaufzeitverträge bei Umzug nicht vorzeitig beendet werden können durch Kündigung hat das Amtsgericht Lahr (10.12.2010 - 5 C 121/10) nun entschieden, dass bei Umzug bestehende Laufzeitverträge zu Telefon und Internet mitgenommen werden können. Ein Neuabschluss - mit neuer Laufzeitvereinbarung - wie ihn die Anbieter meist fordern, ist nicht notwendig. Vielmehr kann der alte Vertrag fortgesetzt werden.
Im Leitsatz des Urteils heißt es:
Beim Fehlen anderweitiger vertraglicher Regelung hat der Anbieter eines Telefon- und Internetanschlusses im Falle des Vorliegens der technischen Voraussetzungen dem Kunden nach dessen Umzug am neuen Wohnsitz die Fortsetzung des bisherigen Vertrages anzubieten, wenn der Kunde für die Anschlussänderung eine angemessene Entschädigung leistet.
Anwalt aus Chemnitz berichtet über wissenswertes und kurzweiliges aus dem Mietrecht
Posts mit dem Label Laufzeit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Laufzeit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Donnerstag, 20. Januar 2011
Donnerstag, 11. November 2010
Drum prüfe, wer sich bindet - DSL- Verträge sind bei Umzug nicht kündbar
DSL - Verträge mit Laufzeiten können nach einem Umzug in ein Gebiet ohne DSL-Versorgung nicht vorzeitig gekündigt werden.
So hat der BGH nun die lange streitige Frage entschieden.
So hat der BGH nun die lange streitige Frage entschieden.
Abonnieren
Posts (Atom)