Anwalt aus Chemnitz berichtet über wissenswertes und kurzweiliges aus dem Mietrecht
Donnerstag, 11. November 2010
Mietminderung bei Flächenabweichung - nicht immer zulässig!
Der BGH hat entschieden, dass eine Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10% nicht in Betracht kommt, wenn die Parteien deutlich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient.
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