Mittwoch, 6. Juli 2011

Reisekosten zum Jobcenter

Wiederholt werde ich gefragt, ob die Jobcenter die Reisekosten für die Wahrnehmung von vorgegebenen Terminen in der Behörde erstatten müssen. Nach der Entscheidung des BSG, Urteil vom 6. 12. 2007 - B 14/ 7b AS 50/ 06 R ist dies grundsätzlich der Fall. Hierbei gibt es keine Beschränkung in der Art, dass ein Mindestbetrag überschritten werden müsse.

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