Kaninchen als Haustiere in einer Wohnung sind sicherlich akzeptabel - aber gleich 150 Stück davon. Das ist wohl grenzwertig.
Das Ordnungsamt einer Kommune ging Hinweisen von Nachbarn nach und erkannte schon durch einen Blick durchs Fenster, dass die Räume verdreckt und verwahrlost waren. Es ordnete unverzüglich die Zwangsräumung der Wohnung an, nachdem der Bewohner eine "Hygienebegehung" verweigerte.
Eineinhalb Tage desinfizierten fünf Angestellte einer Entrümpelungsfirma die Wohnung. Sie entsorgten Unmengen an Kot und das verdreckte Mobiliar.
Der Bewohner war mit der Zwangsräumung nicht einverstanden und begehrte unter anderem Schadensersatz für seine "Wertsachen". Das Verwaltungsgericht hielt die Zwangsräumung jedoch für rechtmäßig - wie spiegel.de meldete.
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