Donnerstag, 12. Januar 2012

Schlüssel verloren - Schadensersatz?

Eine Versicherung weist in kurzen Worten auf die Rechtslage hin, wenn Mieter Schlüssel verlieren und der Vermieter Schadensersatz für neue Schlüssel oder Schließanlage fordert.

Eine Schadensersatzpflicht des Mieters hängt davon ab, ob er sorgfältig mit dem Schlüssel umgegangen ist und ob eine Missbrauchsgefahr droht. Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnungsschlüssel sorgsam aufzubewahren und vor Verlust zu schützen. Sie dürfen deshalb nicht an leicht zugänglichen Orten oder gut sichtbar liegen gelassen werden (z.B. unter Fußmatte, im Briefkasten oder Blumenkübel). Kommt der Schlüssel deswegen abhanden besteht eine Schadensersatzpflicht. Wird der Schlüssel jedoch gestohlen, scheiden Ersatzansprüche aus. Der Mieter muss jedoch die ihn entlastenden Umstände darlegen und beweisen.

Der Schadensersatz kann sich auf die Kosten des Ersatzes des Schlüssels beziehen oder aber auch die Kosten für den Austausch einer Schließanlage. Letzters kann der Vermieter vornehmen, wenn unklar ist, wo der Schlüssel geblieben ist.

Der Vermieter hat eine Warnpflicht. Er muss dafür sorgen, dass der Mieter weiß, welche Folgen der Verlust eines Schlüssels haben kann.

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