Donnerstag, 7. November 2013

Räumungsklage als Vordruck

Da geht die Klageerhebung doch von selbst, oder?

Dennoch ist zu warnen. So einfach die Erhebung einer Klage mittels Vordruck ist, so kann das weitere Verfahren einige "Untiefen" in sich bergen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen