Viele Mieterhöhungen werden unter Bezu auf einen qualifizierten Mietspiegel einer Kommune vorgenommen. Auch Chemnitz verfügt über einen solchen qualifizierten Mietspiegel, der das Verfahren einer Mieterhöhung stark vereinfacht.
Doch es gilt - wie immer -, den Mietspiegel richtig anzuwenden.
In einem aktuellen Fall einer Mieterhöhung vor dem Amtsgericht Chemnitz kam der Vermieter - nein, schlimmer, dessen Hausverwaltung - nur deshalb zu einer guten Wohnqualität der betroffenen Wohnung, weil er das Wohnumfeld mit 12 Punkten bewertete. Doch bei genauer Lektüre des Mietspiegels fällt auf, dass in diesem Bereich maximal 6 Punkte möglich sind. Damit scheiterte das Mieterhöhungsverlangen und der Vermieter muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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