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Mittwoch, 9. Februar 2011

Keine Angabe von Gründen in Kündigung erforderlich

Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine
bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche (hier: Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann.

Dies entschied der Bundesgerichtshof am 15.12.2010 (VIII ZR 9/10)